Beitragsordnung des Jugendweihe Niedersachsen e.V.

 

Die Mitgliedschaft bei Jugendweihe Niedersachsen e.V. ist entsprechend der Satzung §5 mit der Zahlung eines Mitgliedsbeitrages verbunden.

Die Mitgliederversammlung beschloss am 18.10.2002:

  1. Die Mitglieder des Jugendweihe Niedersachsen e.V. zahlen monatlich einen Mindestbeitrag in Höhe ihres Nettoeinkommens von:

    ohne Einkommen 0,50 EUR

    bis 750 EUR 1,00 EUR

    von 751 EUR bis 1000 EUR 1,50 EUR

    von 1001 EUR bis 1500 EUR 2,00 EUR

    ab 1501 EUR 4,00 EUR

  2. Die Mitgliedsbeiträge sind bringepflichtig und im laufenden Kalenderjahr, innerhalb des 1. Quartals, zu entrichten. Sie sind in Höhe des gesamten Jahresbeitrages auf das Konto des Landesverbandes bei der

    Sparkasse Hannover,

    IBAN: DE35 2505 0180 0000 3151 09,

    BIC: SPKHDE2HXXX zu überweisen.

  3. Anspruch auf Rückzahlung der bereits gezahlten Beiträge besteht nur für die Monate nach dem Wirksamwerden des Austritts oder des Ausschlusses.

  4. Nur pünktlich gezahlte Beiträge berechtigen zur Stimmabgabe bei der Mitgliederversammlung.

Die Beitragsordnung tritt mit Wirkung vom 01.11.2002 in Kraft.

Die vorliegende Fassung wurde am 28. Februar 2003 beschlossen und tritt mit Wirkung zum 1. März 2003 in Kraft. (Redaktionell angepasst am 01.01.2014)